Wer wird gefördert?
Betriebsleiter, die Junglandwirtin / Junglandwirt / Jungwinzerin oder Jungwinzer sind
Was wird gefördert?
Die Erstniederlassung als Junglandwirtin / Junglandwirt / Jungwinzerin oder Jungwinzer
Wie wird gefördert?
Mit einer Pauschalförderung in Höhe von 45.000 € - auszahlbar in drei Jahrestranchen
Was sind die Fördervoraussetzungen?
- Erstmalige Niederlassung als Unternehmensleiter/in eines Betriebes/Betriebsteils innerhalb der letzten 24 Monate
- Mindeststandardoutput von 40.000 Euro/ Jahr, entsprechend der KTBL-Berechnung
- mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft
- Einhaltung der Mindestgröße nach § 1 Abs. 5 ALG
- Altersgrenze 40 Jahre
- es muss ein einschlägiger Berufsabschluss in einem "grünen Beruf" vorliegen (s. Liste lt. Kurzbeschreibung)
- es muss ein Kleinst- oder Kleinunternehmen im Sinne der KMU-Richtlinien sein (Zahl der Mitarbeiter < 50 und Jahresumsatz oder Bilanzsumme < 10,0 Mio €)
- die Antragstellung muss innerhalb von 24 Monaten nach der erstmaligen Niederlassung erfolgen (Bestätigung über Versicherungsverlauf SVLFG Alterskasse)
- bei tierhaltenden Betrieben gilt die Obergrenze von 2 GVE/ha
- Betriebssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden, räumlicher Geltungsbereich ist der ländliche Raum Rheinland-Pfalz ohne die Großstädte (über 100.000 Einwohner)
- Vorlage eines Geschäftsplanes für die nächsten 5 Jahre
- Auswahl im durchzuführenden Auswahlverfahren
Bitte informieren Sie die Kreisverwaltung zeitnah über Änderungen Ihrer Unternehmensdaten!
Förderausschlüsse
- Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr 25%
- Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014
- Unternehmen im Insolvenzverfahren
- Unternehmen mit offenen Rückzahlungsanforderungen
- Personen, die die Prosperitätsgrenze von 300.000 € überschreiten
Möchten Sie nähere Informationen und Unterstützung für eine Antragstellung erhalten?
Dazu empfehlen wir Ihnen, sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu wenden.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Antragsunterlagen elektronisch einzureichen. Senden Sie hierzu eine Mail mit dem Scan des unterschriebenen Förderantragsformular an foerderantrag@dlr.rlp.de und beantragen Sie die Freischaltung zur RLP-Box (Cloud) zur direkten Übermittlung der weiteren Antragsunterlagen.
Detaillierte Informationen und alle Vordrucke zu unserem Antragsverfahren finden Sie hier:
Antrag | |
Häufig gestellte Fragen | demnächst hier |
Sanktionskatalog | |
Kurzbeschreibung | |
Auswahlkriterien | |
Publizitätsvorschriften | |
Bericht zum Nachweis der Meilensteine | |
Ausführliche Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie hier
Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen.
Nach Artikel 1 der GAP-SP-VO (2115/2021) ist der Zeitraum des GAP-Strategieplans derzeit bis zum 31.12.2027 festgelegt. In Artikel 86 Absatz 4 ist abweichend geregelt, dass Vorhaben in der Niederlassungsbeihilfe (ELER) bis zum 31.12.2029 ausgezahlt sein müssen. Alle Zahlanträge der laufenden Vorhaben, die Gelder für 2029 bewilligt bekommen, müssen bis zum 15.06.2029 bei uns eingegangen sein. |