Verfahrensarten der Bodenordnung Vereinfachte Flurbereinigung


Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren kann eingeleitet werden, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, der Dorferneuerung, des Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen.

Daneben können Nachteile für die allgemeine Landeskultur beseitigt, Landnutzungskonflikte aufgelöst und Neuordnungen des Grundbesitzes in Weilern oder Gemeinden kleineren Umfangs durchgeführt werden.

Die Vereinfachung gegenüber der klassischen Flurbereinigung ergibt sich durch die Konzentration auf konkrete Verfahrensziele und einer an die Ziele angepaßten Verfahrensabgrenzung.

(§ 86 FlurbG)