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3% Fensterfläche im Schweinestall
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3% Fensterfläche im Schweinestall – aber die Sonne bleibt draußen. Autor: Detlef Groß, DLR Westerwald-Osteifel Laut Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO müssen in neuen Ställen Flächen vorhanden sein, durch die Tageslicht einfallen kann, die mind. 3% der Stallgrundfläche entsprechen. Nur in Ausnahmen, wenn es aufgrund von Bautechnik oder Bauart nicht anders möglich ist, kann der Anteil auf 1,5% verkleinert werden. Bei intensiver Sonneneinstrahlung heizt sich aber der Stall im Sommer zu sehr auf und es kommt vor allem in den fensternahen Buchten zu Unruhe und Aggressionen unter den Tieren (Schwanzbeißer), weshalb viele Betriebe die zu großen Fensterflächen wieder abgedunkelt haben. Eine andere Möglichkeit, mit der Verordnung umzugehen, kann man an der neu errichteten Lehranstalt für Schweinehaltung und –zucht in Boxberg, Baden-Württemberg sehen. Dort hat man die Fenster der Schweineställe mit schräg gestellten Holz-Außenjalousien versehen. Dadurch kommt keine direkte Sonneneinstrahlungmehr in den Stall, aber das Tageslicht kann wie gefordert eindringen. Eine gleichmäßige Lichtverteilung im Tierbereich, wie in der Verordnung gefordert, lässt sich in modernen großen Abteilen eh nicht realisieren. Schweine bevorzugen aber, wenn sie die Wahl haben, zum Ausruhenoder Schlafen - und dies nimmt durchschnittlich 19,5 Stunden eines Tages in Anspruch - Zonen mit 4 Lux oder weniger, wie Untersuchungen britischer Forscher wieder eindeutig bestätigt haben (Quelle: DLG-Mitteilungen 9/2006). Erst Beleuchtungsstärken von unter 1 Lux schränken das Seh- und Orientierungsvermögen von Schweinen ein. [
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